AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten von l & m executive search & consulting gmbh, im Folgenden kurz „lawyers & more“ genannt, und des Vertragspartners, im Folgenden kurz „Auftraggeber“ genannt, im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen aus „Personalberatung“.

2. Kundenidentität

Änderungen des Kundennamens, seiner Firmenbezeichnung, seiner Anschrift, der Zahlstelle, der Firmenbuchnummer oder der Rechtsform hat der Auftraggeber lawyers & more umgehend schriftlich bekannt zu geben.
Schriftstücke gelten an den Auftraggeber zugegangen, wenn sie an die vom Auftraggeber zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt werden.

3. Vertragsbeginn

Der Personalberatungsvertrag tritt mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung bzw. mit E-Mail-Bestätigung in Kraft.

4. Honorar

Das mit dem Auftraggeber zu vereinbarende Honorar deckt den Arbeitsaufwand von lawyers & more für die Suche und Auswahl sowie die Präsentation der geeigneten Kandidaten ab und wird nach Abschluss des (freien) Dienstvertrages zwischen Auftraggeber und Kandidaten von lawyers & more in Rechnung gestellt.
Das Honorar ist sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig und wird zuzüglich 20 % UST verrechnet.
Auf Wunsch des Auftraggebers geschaltete Inserate und etwaige sonstige für den Recruitingprozess notwendige, vom Auftraggeber gewünschte, Spesen sind im Honorar nicht inkludiert und werden an den Auftraggeber weiterverrechnet. Die Kosten der Inserate und allfällige Spesen sind nach Rechnungslegung unabhängig von der erfolgreichen Besetzung der Position sofort zur Zahlung fällig.

5.  Garantie für Nachsuche

Wird das vermittelte Dienstverhältnis innerhalb von 3 Monaten ab Beginn des Dienstverhältnisses von einer der beiden Seiten aufgelöst, verpflichtet sich lawyers & more, auf Basis der für die ursprüngliche Kandidatensuche relevanten Stellenbeschreibung sowie des Anforderungsprofils kostenlos eine einmalige Nachsuche durchzuführen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, lawyers & more den Wunsch auf Nachsuche innerhalb einer Woche nach Auflösung des Dienstverhältnisses schriftlich bekannt zu geben, da sonst der Garantieanspruch auf kostenlose Nachsuche verfällt.

6.  Pflichten des Auftraggebers

Geht der Auftraggeber mit einem von lawyers & more namhaft gemachten Kandidaten innerhalb von 2 Jahren nach erstmaliger Bekanntgabe des Namens einen (freien) Dienstvertrag ein, verpflichtet sich der Auftraggeber, lawyers & more davon innerhalb von 2 Wochen nach Dienstvertragsabschluss schriftlich zu verständigen. Das im ursprünglichen Personalberatungsvertrag vereinbarte Honorar wird dann sofort fällig.

7.  Vertraulichkeit

Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Namen der Kandidaten sowie alle über diese ihm zugegangenen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Insbesondere verpflichtet er sich, diese unter keinen Umständen an dritte Personen oder Unternehmungen weiterzugeben oder sie auch nur namhaft zu machen.
Handelt der Auftraggeber wider diese Verpflichtung, gilt es eine verschuldensunabhängige, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe in der Höhe des zweifachen mit der Auftragsbestätigung vereinbarten Honorars zu leisten.

8.  Schriftlichkeit

Alle von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen sind schriftlich zu fixieren.

9.  Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt Wien.